1. Geltungsbereich 3
2. Vertragsgegenstand 3
3. Vertragsschluss 4
4. Leistungserbringung 4
5. Schaltung von Werbeanzeigen 6
6. Nutzungsrechte 6
7. Vergütung 6
8. Referenznennung 7
9. Haftung 7
10. Vertragslaufzeit 7
11. Schlussbestimmungen 7
Drees & Jansen STF Recruiting GbR
Erkrather Str. 401,
40231 Düsseldorf
(„Drees Steuerpersonal“) Stand: 07.06.2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drees Steuerpersonal gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Drees Steuerpersonal hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Drees Steuerpersonal erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Recruitings gegen ein vom Auftraggeber zu zahlendes Entgelt. Leistungen von Drees Steuerpersonal können eine Zielgruppenanalyse, die Erstellung einer Karriereseite für die sozialen Netzwerke Instagram und Facebook, die Schaltung von Werbeanzeigen bei den sozialen Netzwerken und eine laufende Betreuung umfassen. Die laufende Betreuung beinhaltet Status-Updates, das Reporting und die Optimierung der Werbeanzeigen. Die vereinbarten Leistungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Angebot von Drees Steuerpersonal.
Zur Erbringung der Leistungen von Drees Steuerpersonal werden die Benutzerkonten des Auftraggebers bei den sozialen Netzwerken genutzt. Drees Steuerpersonal tritt nach außen nicht in Erscheinung. Der Auftraggeber wird im Impressum der Karriereseiten als Verantwortlicher genannt.
Drees Steuerpersonal führt keine rechtliche Prüfung von Texten, Inhalten oder Werbeanzeigen durch. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm freigegebene und veröffentlichte Texte, Inhalte oder Werbeanzeigen den rechtlichen Vorschriften und den Richtlinien der sozialen Netzwerke entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
Drees Steuerpersonal schuldet neben der Erbringung der Tätigkeit als solche keinen darüber hinausgehenden Erfolg, insbesondere schuldet Drees Steuerpersonal keine Mindestanzahl an Seitenaufrufen oder Kontaktanfragen von Bewerbern.
Verträge werden über die Anwendung „lexoffice“ geschlossen. Drees Steuerpersonal übersendet dem Auftraggeber einen Link per E-Mail, der zu lexoffice führt. Dort kann der Auftraggeber das Angebot und diese AGB von Drees Steuerpersonal einsehen. Die Annahme des Angebots erfolgt über die Bestätigung einer Schaltfläche.
Kommt ein Vertrag nicht zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige von Drees Steuerpersonal bereits überlassenen Unterlagen (Konzepte etc.) zu löschen und Drees Steuerpersonal die Löschung zu bestätigen.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Gestaltung von Karriereseiten in der von Drees Steuerpersonal vorgegebenen Struktur. Ein Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der Gestaltung besteht nicht.
Die erforderlichen Inhalte (Bilder, Videos etc.) der Karriereseiten werden von dem Auftraggeber bereitgestellt. Drees Steuerpersonal ist nicht verpflichtet, selbst Bildmaterial für den Auftraggeber zu beschaffen. Sofern sich Drees Steuerpersonal im Einzelfall zur Beschaffung von Bildmaterial und Einräumung von Nutzungsrechten verpflichtet, erfolgt dies gegen ein gesondertes Entgelt. Nutzungsrechte werden nur für Karriereseiten im Rahmen des Auftrags eingeräumt. Eine anderweitige Verwendung des Bildmaterials durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Erstellte Karriereseiten werden auf einer Domain von Drees Steuerpersonal gehostet. Der Auftraggeber hat keinen Zugriff auf die Karriereseiten und kann diese nicht selbständig ändern. Die Domain kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts auf die Domain des Auftraggebers umbenannt werden.
Der Auftraggeber erteilt Drees Steuerpersonal Zugriff auf sein Business-Manager-Konto bei den sozialen Netzwerken, indem er die Partner-ID von Drees Steuerpersonal hinzufügt. Drees Steuerpersonal kann sich nach Hinzufügen der Partner-ID in das Business-Manager-Konto des Auftraggebers einloggen und Zielgruppeneinstellungen vornehmen sowie Werbeanzeigen schalten.
Sofern der Auftraggeber den Eintrag der Partner-ID durch Drees Steuerpersonal wünscht, hat er die Zugangsdaten zu seinem Business-Manager-Konto zu übermitteln. Der Auftraggeber trägt das Risiko eines unbefugten Zugriffs Dritter auf die Zugangsdaten während der Übermittlung.
Sofern der Auftraggeber noch über kein Benutzerkonto bei sozialen Netzwerken verfügt und die Einrichtung durch Drees Steuerpersonal wünscht, übernimmt Drees Steuerpersonal die Einrichtung gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt.
Die Erstellung der Karriereseiten und die Schaltung von Werbeanzeigen erfolgt im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Inhalte durch den Auftraggeber, soweit kein anderes Startdatum vereinbart wurde.
Nach der Fertigstellung der Karriereseiten informiert Drees Steuerpersonal den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Freigabe in Textform zu erklären. Nach der Freigabe schaltet Drees Steuerpersonal die Karriereseiten frei.
Werbeanzeigen werden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers bezüglich der gewünschten Zielgruppe geschaltet. Drees Steuerpersonal setzt dies durch eine eigene Auswahl der entsprechenden Parameter (Keywords, Werbeparameter) um.
Kontaktanfragen von Bewerbern erhält der Auftraggeber per E-Mail. Drees Steuerpersonal wird keine Kontaktanfragen individuell bearbeiten und Bewerber nicht individuell vorauswählen. Eine Vorauswahl findet anhand der von Bewerbern eingegebenen Daten in Formularfeldern statt. Der Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen über die Beantwortung von Kontaktanfragen.
Drees Steuerpersonal gibt dem Auftraggeber auf Anforderung ein Feedback über den Status und die Entwicklung von Werbekampagnen. Das Feedback erfolgt maximal einmal pro Woche mit einer Höchstdauer von einer Stunde. Das Feedback beinhaltet eine Erläuterung der von sozialen Netzwerken bereitgestellten Reports bzw. der Kennzahlen im Rahmen eines Video-Calls. Die Parteien stimmen dazu gemeinsam einen Termin ab.
Drees Steuerpersonal wird auf der Grundlage der Reports die Werbeanzeigen und Parameter laufend optimieren. Die Optimierung erfolgt mindestens einmal pro Monat, sofern ein Bedarf besteht. Die Optimierung erfolgt aufgrund eigenen Ermessens von Drees Steuerpersonal.
Erfüllungsort für Leistungen von Drees Steuerpersonal ist der Geschäftssitz von Drees Steuerpersonal. Leistungen werden online erbracht. Persönliche Treffen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Schaltung von Werbeanzeigen erfolgt im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Werbebudgets bei den einzelnen sozialen Netzwerken. Ausgaben werden von dem Auftraggeber durch Belastung der von ihm hinterlegten Zahlungsmittel getragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem Benutzerkonto ein Limit für die Schaltung von Werbeanzeigen einzutragen.
Sofern Drees Steuerpersonal im Einzelfall die Werbeausgaben für den Auftraggeber verauslagt, stellt Drees Steuerpersonal diese dem Auftraggeber jeweils am Monatsende in Rechnung. Drees Steuerpersonal ist berechtigt, am Monatsanfang einen Vorschuss zu verlangen.
Drees Steuerpersonal räumt dem Auftraggeber während der Vertragsdauer die erforderlichen Nutzungsrechte an dem von Drees Steuerpersonal erstellten Karriereseiten und Werbeanzeigen ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Der Auftraggeber hat nach Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf die weitere Nutzung des von Drees Steuerpersonal erstellten Karriereseiten oder Werbeanzeigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Drees Steuerpersonal erstellten Karriereseiten oder Werbeanzeigen zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder nachzuahmen.
Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Erst- und Beratungsgespräche vor Vertragsschluss sind kostenfrei, sofern nicht anders vereinbart.
Der Angebotspreis beinhaltet keine Kosten für Dienstleistungen oder Produkte von Dritten, insbesondere keine Kosten für die Schaltung von Werbeanzeigen bei sozialen Netzwerken. Kosten für Werbeanzeigen sind von dem Auftraggeber selbst zu tragen.
Angebotspreise beinhalten nur die im Angebot aufgeführten Positionen. Zusätzliche Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
Die Vergütung für die Erstlaufzeit des Vertrages ist vom Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig zu zahlen, sofern im Angebot keine abweichende Fälligkeit genannt ist.
Der Auftraggeber wird von der Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht befreit, wenn er in Annahmeverzug gerät oder seine erforderliche Mitwirkung unterlässt. Drees Steuerpersonal behält in diesem Fall den Vergütungsanspruch in voller Höhe, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Drees Steuerpersonal ist berechtigt, im Impressum und in der Fußzeile einer von Drees Steuerpersonal erstellten Karriereseite als Dienstleister genannt und verlinkt zu werden.
Drees Steuerpersonal ist berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seines Logos als Referenz auf der Website von Drees Steuerpersonal und in sozialen Medien zu nennen.
Drees Steuerpersonal haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Drees Steuerpersonal nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen des typischen und vorhersehbaren Schadens. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist gemäß § 254 BGB anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
Verträge haben die vereinbarte Erstlaufzeit und verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt werden.
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Ist der Auftraggeber Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Drees Steuerpersonal. Drees Steuerpersonal ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.